Falls Sie eine Beschwerde einreichen möchten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Sachbearbeitung mehrere Monate dauert.
Es kostet 40 Euro eine Beschwerde einzureichen. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss ganz oder teilweise zu Gunsten des Klägers entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass eine Klageeinreichung folgende Unterlagen beinhalten muss:
Hier unten finden Sie die dänische Urteilsdatenbank. Schauen Sie dort nach, wie der Beschwerdeausschuss entschieden hat.
Das Vermittlungsbüro ist berechtigt, Schäden und Mängel zu beheben. Der Vermieter (das Vermittlungsbüro) hat das Recht, Abhilfe zu leisten. D.h. dass das Vermittlungsbüro Fehler und Mängel innerhalb von einer angemessener Zeit beheben muss. Wenn Sie das Ferienhaus vorzeitig und ohne Absprache mit dem Vermittler verlassen, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Sie können dann nicht erwarten, dass Ihnen die Miete zurückerstattet wird.
Wenn das Sekretariat eine Beschwerde erhalten hat, schicken wir als erstes das Klageformular an den Beklagten, damit das Vermittlungsbüro eine letzte Chance bekommt, sich mit dem Kläger zu einigen. Oft führt dieses dazu, dass es vor der eigentliche Errichtung eines Klageverfahrens einen Vergleich erreicht wird. In diesem Fall wird die Klagegebühr an den Kläger zurückbezahlt.
Der KlageprozeßEin Fall kann alle Aspekte des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien betreffen wie z.B. fehlende Reinigung, fehlende Wärme u.ä.
Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Beschwerden von Mietern gegen in Dänemark ansässige Vermittlungsbüros im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in und der Miete von Ferienhäusern. Beschwerden gegen im Ausland ansässige Vermittlungsbüros können jedoch ebenfalls bearbeitet werden, sofern der jeweilige Fall in einem engeren Zusammenhang mit Dänemark als mit dem Land besteht, in dem das Vermittlungsbüro ansässig ist, oder wenn die Parteien diesem zustimmen. Sehen Sie dazu die Satzung § 2, Abs. 1 und 2.
Der Beschwerdeausschuss kann keine Fälle behandeln, deren Behandlung laut Gesetz in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Behörden fällt oder es dabei um Personen- oder Sachschäden oder Disziplinäre Anliegen geht.
Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Vermieter (Agentur oder Vermittler) nicht beilegen können, kann eine Klage an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung eingereicht werden.
Sie gelangen zum Beschwerdebogen beim Drücken auf die Taste hier unten.
Hier drückenDas Sekretariat des Beschwerdeausschusses kann Ihnen nicht während des Aufenthaltes helfen. Das Sekretariat ist neutral in den Beschwerdeprozessen und darf sich nicht einmischen oder Sie beraten. Der Beschwerdeausschuss ist eine unparteiische Beschwerdestelle, die Beschwerden auf informierter Basis bearbeitet.
Der Beschwerdeausschuss tagt vier bis sechs Mal jährlich. Es dauert deshalb mehrere Monate vom Einreichen einer Beschwerde, bis der Beschluss vorliegt.
Hier unten ist ein Link zu früheren Beschlüssen. Sie sind alle auf Dänisch, aber vielleicht können Sie mit Hilfe von K.I. eine Deutsche Übersetzung herbringen, damit Sie sehen können, wie der Beschwerdeausschuss in Beschwerden, die Ihrer ähneln, beschlossen hat.
Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon: +45 20 36 22 44
Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44