Der Beschwerdeausschuss behandelt Beschwerden von Verbrauchern über die Vermietung von Ferienhäusern in Dänemark und in der EU auf Grund von Mängeln, die aus einem Mietverhältnis hervorgehen. Die Mängel können z.B. fehlende Reinigung, Mängel an Pool und Jacuzzi oder der Hausstandard sein. Personen- oder Sachschäden sowie Fälle, die bereits durch ein rechtskräftiges Urteil, ein bindendes Schiedsverfahren oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien beigelegt wurden, können jedoch vom Beschwerdeausschuss nicht behandelt werden.