Der Beschwerdeausschuss behandelt Beschwerden von Verbrauchern über die Vermietung von Ferienhäusern in Dänemark und in der EU auf Grund von Mängeln, die aus einem Mietverhältnis hervorgehen. Die Mängel können z.B. fehlende Reinigung, Mängel an Pool und Jacuzzi oder der Hausstandard sein. Personen- oder Sachschäden sowie Fälle, die bereits durch ein rechtskräftiges Urteil, ein bindendes Schiedsverfahren oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien beigelegt wurden, können jedoch vom Beschwerdeausschuss nicht behandelt werden.
Nehmen Sie immer sofort Kontakt zum Vermittlungsbüro. Das Vermittlungsbüro ist berechtigt, Schäden und Mängel zu beheben.
Bleiben Sie im Ferienhaus. Das Verlassen des Hauses ohne Absprache mit dem Vermittlungsbüro passiert auf eigener Kosten und auf eigenes Risiko.
Wir haben einige der früheren Beschlüsse in acht unterschiedlichen Kategorien gesammelt.
Vielleicht gibt es ein Beschluss, der ähnlich ist wie Ihrer Fall.
Wie klage ich?
Was kostet es, und wie lange dauert es?
In den Dänischen Jahresberichten gibt es weitere Statistiken.
JahresberichteHier finden Sie die Satzung des Beschwerdeausschusses für Ferienhausvermittlung auf Deutsch.
Die Dänische Verbraucherzentrale "Tænk" und der Dänische Ferienhausverband sind die Gründer des Beschwerdeausschusses.
Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44