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Foto: Sarah Green

Beschwerdeanleitung

Falls Sie eine Beschwerde einreichen möchten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Sachbearbeitung mehrere Monate dauert. 

Es kostet 40 Euro eine Beschwerde einzureichen. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss ganz oder teilweise zu Gunsten des Klägers entscheidet.

Bevor Sie eine Beschwerde einreichen

Eine Beschwerde kann nur dann behandelt werden, wenn sich der Kläger zuvor an den Antragsgegner (das Vermittlungsbüro) gewendet hat und eine solche Kontaktaufnahme nicht zu einer für den Kläger zufriedenstellenden Lösung führte. Es ist wichtig, dass Sie auch nach dem Aufenthalt versuchen, sich mit dem Vermittlungsbüro zu einigen. Es gibt keine Fristen für das Einreichen einer Beschwerde - Sie dürfen jedoch in der zwischenliegenden Zeit nicht passiv gewesen sein.

Seien Sie bitte darauf aufmerksam, dass die dänische Rechtsprechung ein Recht auf Nachbesserung vorsieht, d.h. Sie müssen dem Vermittler die Möglichkeit geben, etwaige Mängel, die Sie bei Ihrer Ankunft im Ferienhaus festgestellt haben, zu beseitigen. Das bedeutet auch, dass Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz verlieren können, wenn Sie das Ferienhaus ohne Absprache mit der Agentur verlassen, bevor der Vermittler die Möglichkeit hatte, die Mängel zu beseitigen. Lesen Sie die Mietbedingungen, bevor Sie reklamieren.

Hier unten finden Sie die Dänische Urteilsdatenbank. Schauen Sie dort, wie der Beschwerdeausschuss entschieden hat.

Urteilsdatenbank
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Foto: Mette Johnsen

Bleiben Sie im Ferienhaus und nehmen Sie kontakt zum Vermittler auf

Das Vermittlungsbüro ist berechtigt, Schäden und Mängel zu beheben. Der Vermieter (das Vermittlungsbüro) hat das Recht, Abhilfe zu leisten. D.h. dass das Vermittlungsbüro Fehler und Mängel innerhalb von einer angemessener Zeit beheben muss. Wenn Sie das Ferienhaus vorzeitig und ohne Absprache mit dem Vermittler verlassen, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Sie können dann nicht erwarten, dass Ihnen die Miete zurückerstattet wird.

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Vergleich ist eine Möglichkeit

Wenn das Sekretariat eine Beschwerde erhalten hat, schicken wir als erstes das Klageformular an den Beklagten, damit das Vermittlungsbüro eine letzte Chance bekommt, sich mit dem Kläger zu einigen. Oft führt dieses dazu, dass es vor der eigentliche Errichtung eines Klageverfahrens einen Vergleich erreicht wird. In diesem Fall wird die Klagegebühr an den Kläger zurückbezahlt.

Der Klageprozeß

Worüber kann man sich beschweren?

Ein Fall kann alle Aspekte des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien betreffen wie z.B. fehlende Reinigung, fehlende Wärme u.ä.

Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Beschwerden von Mietern gegen in Dänemark ansässige Vermittlungsbüros im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in und der Miete von Ferienhäusern. Beschwerden gegen im Ausland ansässige Vermittlungsbüros können jedoch ebenfalls bearbeitet werden, sofern der jeweilige Fall in einem engeren Zusammenhang mit Dänemark als mit dem Land besteht, in dem das Vermittlungsbüro ansässig ist, oder wenn die Parteien diesem zustimmen. Sehen Sie dazu die Satzung § 2, Abs. 1 und 2.

Frühere Beschlüsse (auf Dänisch)

Wir behandeln nicht

Der Beschwerdeausschuss kann keine Fälle behandeln, deren Behandlung laut Gesetz in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Behörden fällt oder es dabei um Personen- oder Sachschäden oder Disziplinäre Anliegen geht.

 

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Foto: Mette Johnsen

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen?

Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Vermieter (Agentur oder Vermittler) nicht beilegen können, kann eine Klage an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung eingereicht werden.

Lesen Sie hier, wie man eine Beschwerde einreicht

Hilfe und Beratung

Das Sekretariat des Beschwerdeausschusses kann Ihnen nicht während des Aufenthaltes helfen. Das Sekretariat ist neutral in den Beschwerdeprozessen und darf sich nicht einmischen oder Sie beraten. Der Beschwerdeausschuss ist eine unparteiische Beschwerdestelle, die Beschwerden auf informierter Basis bearbeitet.

Häufig gestellte Fragen

Frühere Beschlüsse

Der Beschwerdeausschuss tagt vier bis sechs Mal jährlich. Es dauert deshalb mehrere Monate vom Einreichen einer Beschwerde, bis der Beschluss vorliegt.

Hier unten ist ein Link zu früheren Beschlüssen. Sie sind alle auf Dänisch, aber vielleicht können Sie mit Hilfe von K.I. eine Deutsche Übersetzung herbringen, damit Sie sehen können, wie der Beschwerdeausschuss in Beschwerden, die Ihrer ähneln, beschlossen hat.

Frühere Beschlüsse
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Foto: Daniel Villadsen

Kontakt

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon: +45 20 36 22 44

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K

E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44

Persondatapolitik

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