Verlauf einer Beschwerde

Der Klageprozeß fängt damit an, dass das Klageformular komplett ausgefüllt wird und mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an info@feriehusklage.dk geschickt wird.

Wenn das Sekretariat eine Beschwerde erhalten hat, schicken wir als erstes das Klageformular an den Beklagten, damit das Vermittlungsbüro eine letzte Chance bekommt, sich mit dem Kläger zu einigen. Oft führt dieses dazu, dass es vor der eigentliche Errichtung eines Klageverfahrens einen Vergleich erreicht wird. In diesem Fall wird die Klagegebühr an den Kläger zurückbezahlt.

 

1. Das Klageverfahren

Falls es nicht zu einem Vergleich kommt, schaut das Sekretariat, ob alle erforderlichen Anlagen vorliegen. Wenn das der Fall ist, wird das Klageverfahren errichtet, und die ganzen Unterlagen werden an den Beklagten (dem Vermittlungsbüro) geschickt.

2. Klagebeantwortung

Der Beklagte kommentiert die Beschwerde in einer Klagebeantwortung, die an Sie als Kläger geschickt wird.

3. Replik

Sie können jetzt die Klagebeantwortung des Beklagten in einer Replik kommentieren.

4. Duplik

Ihre replik wird an den Beklagten geschickt, der die letzte Möglichkeit bekommt, noch etwas hinzuzufügen in einer Duplik.

5. Vorbereitung

Die Duplik wird an Sie geschickt, und der Fall dürfte jetzt fertig beleuchtet sein. Der Fall wartet jetzt auf die Bearbeitung und Vorbereitung vor den Beschwerdeausschuss.

6. Beschluss

Der Fall wird von den Mitglieder des Beschwerdeausschusses an einer Sitzung behandelt.

7. Verkündung

Spätestens 30 Tage nach der Ausschusssitzung wird der Beschluss gleichzeitig an den Kläger und den Beklagten verkündet.

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Foto: Nicolas Cho Meier

Häufig gestellte Fragen

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Beispiele von früheren Beschlüssen

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

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Telefon:+45 20 36 22 44

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