Verlauf einer Beschwerde

Der Klageprozeß fängt damit an, dass das Klageformular komplett ausgefüllt wird und mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an info@feriehusklage.dk geschickt wird.

Wenn das Sekretariat eine Beschwerde erhalten hat, schicken wir als erstes das Klageformular an den Beklagten, damit das Vermittlungsbüro eine letzte Chance bekommt, sich mit dem Kläger zu einigen. Oft führt dieses dazu, dass es vor der eigentliche Errichtung eines Klageverfahrens einen Vergleich erreicht wird. In diesem Fall wird die Klagegebühr an den Kläger zurückbezahlt.

In bestimmten Fällen entscheidet sich der Ferienhausvermieter dafür, ein Angebot zur Entschädigung zu unterbreiten, um eine abschließende Einigung vor der Behandlung im Beschwerdeausschusses zu erzielen. Ein solches Angebot erfolgt typischerweise unter Hinweis auf die beim Beschwerdegegner entstehenden Kosten und den Ressourceneinsatz, die mit der Durchführung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens verbunden sind. Der Beschwerdeausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein derartiges Angebot in einigen – wenn auch selbstverständlich nicht in allen – Fällen den Entschädigungsbetrag übersteigen kann, den der Ausschuss im Rahmen einer konkreten und einzelfallbezogenen Bewertung im Wege einer förmlichen Entscheidung für angemessen hält. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass eine etwaige Entscheidung des Beschwerdeausschusses zu einem wirtschaftlich weniger vorteilhaften Ergebnis für den Beschwerdeführer führen könnte als das vom Beschwerdegegner vor Einleitung des Verfahrens unterbreitete Angebot. Es wird jedoch gleichzeitig betont, dass hierin keine generelle Aussage über den möglichen Ausgang der Verfahren liegt, da jeder Einzelfall individuell und auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie der einschlägigen rechtlichen und praxisbezogenen Grundlagen beurteilt wird.

 

1. Das Klageverfahren

Falls es nicht zu einem Vergleich kommt, schaut das Sekretariat, ob alle erforderlichen Anlagen vorliegen. Wenn das der Fall ist, wird das Klageverfahren errichtet, und die ganzen Unterlagen werden an den Beklagten (dem Vermittlungsbüro) geschickt.

2. Klagebeantwortung

Der Beklagte kommentiert die Beschwerde in einer Klagebeantwortung, die an Sie als Kläger geschickt wird.

3. Replik

Sie können jetzt die Klagebeantwortung des Beklagten in einer Replik kommentieren.

4. Duplik

Ihre replik wird an den Beklagten geschickt, der die letzte Möglichkeit bekommt, noch etwas hinzuzufügen in einer Duplik.

5. Vorbereitung

Die Duplik wird an Sie geschickt, und der Fall dürfte jetzt fertig beleuchtet sein. Der Fall wartet jetzt auf die Bearbeitung und Vorbereitung vor den Beschwerdeausschuss.

6. Beschluss

Der Fall wird von den Mitglieder des Beschwerdeausschusses an einer Sitzung behandelt.

7. Verkündung

Spätestens 30 Tage nach der Ausschusssitzung wird der Beschluss gleichzeitig an den Kläger und den Beklagten verkündet.

Retning ©Nicolas Cho Meier

Häufig gestellte Fragen

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Beispiele von früheren Beschlüssen

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