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Foto: Mette Johnsen

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen?

Falls Sie sich nicht mit dem Vermittlungsbüro einigen können, können Sie eine Beschwerde an den Beschwerdeausschuss einreichen.

Wie klage ich?

Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Vermieter (Agentur oder Vermieter) nicht beilegen können, kann eine Klage an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung eingereicht werden.
Eine Beschwerde kann nur dann behandelt werden, wenn sich der Beschwerdeführer zuvor an den Antragsgegner gewendet hat und eine solche Kontaktaufnahme nicht zu einer für den Beschwerdeführer zufriedenstellenden Lösung geführt hat.
Die schriftliche Klage muss durch das Ausfüllen des offiziellen Beschwerdeformulars (Schriftsatz) eingereicht werden. Das Beschwerdeformular finden Sie hier.

Was schreibe ich in das Beschwerdeformular?

Das Beschwerdeformular ist Ihre Klageschrift/Schriftsatz. Das Beschwerdeformular muss daher eine detaillierte Beschreibung (eventuell in Stichwörter) des Klagegrundes und des Hergangs enthalten. Sie müssen auch Ihre Forderung begründen. Es ist z.B. nicht ausreichend, sich auf einen E-Mail-Verkehr zur Klärung der Beschwerde zu beziehen. Die Korrespondenz muss die Formulardaten unterstützen.
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Sie dürfen keine Links in das Klageformular hineinsetzen. Das Klageformular sowie alle Anlage müssen elektronisch an das Sekretariat geschickt werden - am besten als PDF-Dateien.

Bitte seien Sie darauf aufmerksam, dass Sie als Kläger die Beweislast für die Mängel am Ferienhaus, die Sie hervorheben, tragen. Dieses kann Fotos, Video, Vertragsbasis, Korrespondenz u. ä. sein. 

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Sekretariat. 

Dem Beschwerdeformular ist folgendes beizufügen

Die Anlagen sind:

  • Ordnungsgemäße Dokumentation dafür, dass der Mieter und das Vermittlungsbüro versucht haben, den Streit zu belegen (Kopie der E-Mail-Korrespondenz und ggf. Hinweise auf telefonischen Kontakt). Aus der E-Mail-Korrespondenz muss es hervorgehen, wann (Datum und Uhrzeit) sowie an wen und von wem die E-Mails geschickt wurden (sichtliche E-Mail-Adressen).

  • Dokumentation des gemieteten Hauses (Mietvertrag einschl. des Preises).
  • Beschreibung des Hauses (z.B. Anzeige oder Druck von der Website des Vermittlungsbüros).

  • Mietbedingungen.

  • Andere relevante Dokumente (z.B. Fotos)
    Die Fotos können gerne in eine Word-Datei hineingesetzt werden, wo Sie den Inhalt der Fotos beschreiben.

  • Nachweis für die Zahlung der Klagegebühr (40 Euro, z.B. Kopie des Transferauszuges).

Das Sekretariat zieht es vor, Dokumente als PDF-Dateien zu erhalten. Aus Beweisgründen holt das Sekretariat keine Dokumente via Links herunter. Sie sollten also selber alle Dokumente hervorbringen. Eventuell und gerne können Sie E-Mails weiterleiten. Fotos können entweder eine Word-Datei hineingesetzt werden oder als JPG-Dateien zugeschickt werden. 

Sie brauchen KEINE Nummer der Anlagen angeben, da das Sekretariat alles in eine bestimmte Reihenfolge sortiert.

Wir empfehlen auch, dass man bei der Herstellung der Dokumente ein Computer benutzt und keine Handy.

Falls das Material sehr umfangreich ist, können Sie es z.B. über Dropbox senden (NICHT iCloud oder OneNote).


Klagegebühr

Es kostet € 40,00. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss ganz oder teilweise zu Gunsten des Klägers entscheidet. Die Gebühr wird ebenfalls zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss die Beschwerde als ungeeignet für eine Anhörung hält.

Der Betrag ist zu überweisen an:
Spar Nord
BLZ: 9286
Kontonummer: 458 02 5489 1
IBAN: DK9192864580254891
BIC: SPNODK22

Senden Sie die Klage an uns

Das Beschwerdeformular und die Anhänge müssen an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung per E-Mail (oder per Post) geschickt werden. Um eine schnelle Sachbearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt das Sekretariat, das Beschwerdeformular sowie die Anlagen per E-Mail zu senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Wenn Sie die Beschwerde per E-Mail schicken, bekommen Sie eine automatische Antwort, die sagt, dass wir uns innerhalb von 3-4 Wochen bei Ihnen melden. 

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Foto: Kim Wyon

Vergleich ist eine Möglichkeit

Wenn das Sekretariat eine Beschwerde erhalten hat, schicken wir als erstes das Klageformular an den Beklagten, damit das Vermittlungsbüro eine letzte Chance bekommt, sich mit dem Kläger zu einigen. Oft führt dieses dazu, dass es vor der eigentliche Errichtung eines Klageverfahrens einen Vergleich erreicht wird. In diesem Fall wird die Klagegebühr an den Kläger zurückbezahlt.

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Foto: Nicolas Cho Meier

Verlauf einer Beschwerde

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Foto: Mads Gregersen

Beispiele von früheren Beschlüssen

Kontakt

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon: +45 20 36 22 44

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K

E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44

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