Es ist wichtig, dass Sie sich während des Aufenthaltes eventuelle Mängel beschweren, da das Vermittlungsbüro sonst nicht die Möglichkeit hat, Abhilfe zu leisten.
Das Vermittlungsbüro ist berechtigt, Schäden und Mängel zu beheben. Der Vermieter (das Vermittlungsbüro) hat das Recht, Abhilfe zu leisten. D.h. dass das Vermittlungsbüro Fehler und Mängel innerhalb von einer angemessener Zeit beheben muss. Wenn Sie das Ferienhaus vorzeitig und ohne Absprache mit dem Vermittler verlassen, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Sie können dann nicht erwarten, dass Ihnen die Miete zurückerstattet wird.
Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44