Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Eine Beschwerde muss immer sofort an das Vermittlungsbüro gerichtet werden. Lesen Sie die jeweiligen Mietbedingungen, wie die Regeln sind. Wenn Sie sich zu spät beschweren, können Sie Ihr Recht auf Entschädigung verlieren.
Falls Sie während des Aufenthaltes mit dem Vermittlungsbüro zu keiner Einigung kommen, versuchen Sie es noch mal nach dem Aufenthalt.
Der Beschwerdeausschuss bearbeitet ausschließlich Klagen, mit denen Sie sich vorher an das Vermittlungsbüro gewandt haben, und die zu keiner für Sie zufriedenstellenden Lösung führte.
Schauen Sie die früheren Beschlüsse (auf Dänisch) hier.
Wenn Sie das Ferienhaus vorzeitig und ohne Absprache mit dem Vermittler verlassen, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Sie können dann nicht erwarten, dass Ihnen die Miete zurückerstattet wird. Der Vermieter (das Vermittlungsbüro) hat das Recht, Abhilfe zu leisten. D.h. dass das Vermittlungsbüro Fehler und Mängel innerhalb von einer angemessener Zeit beheben muss.
Schauen Sie die früheren Beschlüsse (auf Dänisch) hier.
Nein, es gibt keine Frist dafür, wann eine Beschwerde vor den Beschwerdeausschuss gebracht werden muss. Man muss als Kläger jedoch darauf aufmerksam sein, dass man nicht über eine längere Zeit passiv ist, vor die Beschwerde vor den Beschwerdeausschuss gebracht wird.
Als Kläger sollte man auch versuchen, nach dem Aufenthalt in einem Feriehaus eine gütliche Einigung mit dem Vermittler zu erzielen, bevor man eine Beschwerde bei dem Beschwerdeausschuss einreicht.
Lesen Sie über den Klageprozeß hier.
Es dauert mehrere Monate eine Beschwerde von beiden Seiten zu beleuchten und erarbeiten, und der Beschwerdeausschuss tagt nur vier bis sechs mal jährlich. Deshalb müssen Sie mit mindestens einem Jahr Bearbeitungszeit rechnen.
Für die Bearbeitung einer Beschwerde im Beschwerdeausschuss hat der Mieter eine Gebühr von 40 EUR (in Dänemark 300 DKK) zu zahlen. Wenn der Beschwerde des Klägers ganz oder teilweise stattgegeben oder sie zur Behandlung als ungeeignet zurückgewiesen wird, erhält der Kläger eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr. Das Gesamtziel des Beschwerdeausschusses ist es, kostenbewußt zu arbeiten, welches eine gerechte Sachbearbeitung ohne große juristische Kosten bedeutet.
Ein Fall kann alle Aspekte des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien betreffen. Die Mängel können z.B. fehlende Reinigung, Mängel an Pool und Jacuzzi oder der Hausstandard sein. Personen- oder Sachschäden sowie Fälle, die bereits durch ein rechtskräftiges Urteil, ein bindendes Schiedsverfahren oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien beigelegt wurden, können jedoch vom Beschwerdeausschuss nicht behandelt werden.
Lesen Sie über den Klageverlauf.
Grundsätzlich ja.
Falls das Vermittlungsbüro in Dänemark ansässig ist, darf das Ferienhaus schon im Ausland sein. Beschwerden gegen im Ausland ansässige Vermittlungsbüros können jedoch ebenfalls bearbeitet werden, sofern der jeweilige Fall in einem engeren Zusammenhang mit Dänemark als mit dem Land besteht, in dem das Vermittlungsbüro ansässig ist, oder wenn die Parteien diesem zustimmen.
Der Beschwerdeausschuss kann jedoch NICHT Beschwerden über Ferienhäuser im Ausland bearbeiten, falls das Haus über ein ausländisches Portal wie z.B. Booking.com, Airbnb o.ä. gemietet ist.
Seien Sie bitte darauf aufmerksam, dass der Beschwerdeausschuss nur Fälle auf Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Deutsch oder Englisch behandeln kann. Dokumente/Anlagen auf andere Sprachen werden nicht berücksichtigt.
Nur wenn das Ferienhaus/die Ferienwohnung in Dänemark gelegen ist, kann der Beschwerdeausschuss die Beschwerde behandeln.
Beschwerden über Ferienhäuser/Ferienwohnungen im Ausland, die durch z.B. Booking.com oder Airbnb o.ä. vermittelt wurden, können NICHT behandelt werden.
Das Vermittlungsbüro ist berechtigt, Schäden und Mängel zu beheben.
Der Vermieter (das Vermittlungsbüro) hat das Recht, Abhilfe zu leisten. D.h. dass das Vermittlungsbüro Fehler und Mängel innerhalb von einer angemessener Zeit beheben muss. Wenn Sie das Ferienhaus vorzeitig und ohne Absprache mit dem Vermittler verlassen, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Sie können dann nicht erwarten, dass Ihnen die Miete zurückerstattet wird.
Das Sekretariat des Beschwerdeausschusses ist neutral in den Beschwerdeprozessen und darf sich nicht einmischen oder Sie beraten.
Auf dieser Homepage gibt es viele Beispiele von früheren Beschlüsse (allerdings auf Dänisch), aber hier kann man sehen, wie der Beschwerdeausschuss entschieden hat: Tidligere afgørelser
Gründer des Beschwerdeausschusses sind die dänische Verbraucherzentrale (Forbrugerrådet Tänk) und der dänische Branchenverband der Ferienhausvermieter, Feriehusudlejernes Brancheforening. Der Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung ist von dem dänischen Wirtschaftsminister zugelassen.
Sie können die Satzung des Beschwerdeausschusses hier lesen.
Nein, nur ein Mieter (ein Verbraucher) kann eine Beschwerde einreichen.
Falls Sie bestimmte Voraussetzungen oder Bedürfnisse haben, dann nehmen Sie kontakt zum Vermittlungsbüro auf, bevor Sie das Haus buchen, damit Sie sicher sind, dass das Haus diese Voraussetzungen erfüllt.
Schauen Sie die früheren Beschlüsse (auf Dänisch) hier.
Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon: +45 20 36 22 44
Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
DK-1467 København K
E-Mail: info@feriehusklage.dk
Telefon:+45 20 36 22 44